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Allgemeine Informationen zum gemeinsamen Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim



impfzentrum
Foto: rosenheim.de

Impfzentrum Stadt und Landkreis Rosenheim Stadt und Landkreis Rosenheim betreiben seit dem 27.12.2020 ein gemeinsames Impfzentrum sowie mobile Impfteams. Insgesamt können tägl. bis zu 720 Impfungen verabreicht werden. Priorisierung Grundlage für die Priorisierung ist die Coronaimpfverodnung, die auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission basiert. Demnach gehören zur höchsten Kategorie beispielsweise (nicht abschließend)

  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.

  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.

  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen sowie in Rettungsdiensten.

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.

Aktuell steht noch nicht genügend Impfstoff für diese Personengruppen der höchsten Kategorie zur Verfügung, sodass bevorzugt Bewohner von Alten- und Pflegeheimen und Mitarbeiter von Pflege- oder medizinischen Einrichtungen geimpft werden. Mittlerweile wurden die Bürgerinnen und Bürger, die über 80 Jahre alt sind und in Stadt und Landkreis Rosenheim wohnen, per Brief angeschrieben. Darin wurden sie informiert, dass ab jetzt für sie eine Impfung möglich ist und sie sich zur Terminvereinbarung registrieren sollen. Sobald Impfstoff für (weitere) Personengruppe(n) zur Verfügung steht, wird auf diese aktiv zugegangen.

Registrierung zur Terminvereinbarung Die Impfung ist nur mit einer Terminvereinbarung möglich. Hierzu muss sich jeder Bürger vorab registrieren. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Registrierungssystemunter www.impfzentren.bayern.

Besteht für Sie ausnahmsweise keine Möglichkeit zur Internetnutzung, ist auch eine telefonische Anmeldung bei Ihrem zuständigen Impfzentrum unter der Rufnummer 08031/365 88 99 möglich.


Das Telefon ist Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr erreichbar sowie am Samstag von 8 – 12 Uhr. Ab 1. März wird das Impfzentrum die Öffnungszeiten erweitern und täglich von 8-12 h und von 13-17 h erreichbar sein, auch an den Wochenenden.

Für Sie ist das Impfzentrum an Ihrem Wohnsitz oder am Ort Ihres ständigen Aufenthalts zuständig. Das gilt selbst, wenn ein anderes Impfzentrum für Sie näher liegt oder für Sie besser zu erreichen ist.

Bitte beachten Sie: Sie müssen sich nur einmal registrieren und werden automatisch kontaktiert, sobald Sie an der Reihe sind. Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum ist daher nicht erforderlich. Bitte verzichten Sie auch auf Nachfragen, da dies die Kapazitäten der Impfzentren belastet und zu Verzögerungen im Ablauf der Terminvereinbarungen führt.

Bestätigung zum Nachweis der Impfberechtigung für enge Kontaktpersonen einer schwangeren oder nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person => das Formular finden Sie hier.

Fragen: Muss ich mich im Impfzentrum ausweisen und werden dort meine Angaben überprüft?

Antwort Ja. Bitte bringen Sie zum Impf-Termin folgendes mit: - Ihren Personalausweis/Reisepass - falls vorhanden, Ihren Impfpass - Ihren Impfbogen mit dem QR-Code (QR-Code gerne auch auf einem Smartphone) - Nachweis über Ihre Tätigkeit bzw. Wohneinrichtung und die abgefragten impf-relevanten Risikofaktoren. Beispiele: Dienstausweis, Vertrag oder Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Einrichtung. Risikofaktoren können sie durch formlose ärztliche Bestätigungen, Atteste, Arztbriefe, aber auch (Entlassungs-)Berichte vom Krankenhaus, Arztrechnungen mit Diagnose, einen vom Krankenhaus oder Transplantationszentrum ausgestellten Transplantationsausweis oder ein aktuelles Insulin-Rezept nachweisen.

Sie können hierfür auch diese Arbeitgeberbescheinigung nutzen. Eine Verpflichtung zur Nutzung des Formblattes besteht jedoch nicht. Legen Sie Ihre Bestätigungen beim (ersten) Impf-Termin im Impfzentrum vor. Diese Nachweise werden bei einer Zweitimpfung nicht mehr benötigt. Es reichen dann folgende Dokumente: - Personalausweis/Reisepass - Impf-Dokumentation von der Erst-Impfung - Impfpass, falls vorhanden. Sie sind oder waren mit SARS-CoV-2 infiziert? Wenn bei Ihnen eine SARS-CoV-2 Infektion labordiagnostisch nachgewiesen wurde, ist es derzeit noch nicht möglich, dass Sie sich über das Online-Registriersystem registrieren. Gemäß der zweiten Aktualisierung der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19 Impfung vom 29.01.2021 wird eine Impfung etwa sechs Monate nach Genesung bei zuvor labordiagnostisch gesicherter Infektion mit SARS-CoV-2 empfohlen. Wird nach eine bereits erfolgten 1. Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2 Infektion labordiagnostisch nachgewiesen, sollte die 2. Impfstoffdosis etwa 6 Monaten nach Genesung bzw. Diagnosestellung erfolgen. Bei Ihnen besteht eine Schwangerschaft? Wenn bei Ihnen zurzeit eine Schwangerschaft besteht und Sie keine Empfehlung vom Hausarzt bzw. Facharzt besitzen, ist es nicht möglich, dass Sie sich über das Online-Registriersystem registrieren. Fragen und Antworten zur Impfung: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/ oder https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html 28. Januar 2021 | 16:25

Für Fragenrund um COVID-19 wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline unter der Telefonnummer 0 80 31/58 169 6666.

 
 
 

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